Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Juni 2026

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Man hat sich inzwischen an kurze Tagesordnungen im Stadtrat gewöhnt, es gibt ja anscheinend wirklich keine Aufgaben, die die Stadt endlich mal angehen müsste. Mit knapp anderthalb Stunden dürfte die Juni-Sitzung allerdings eine der kürzesten in der jüngeren Geschichte Eggenfeldens gewesen sein.

Wie unter „Mitteilungen und Informationen“ zu erfahren war, war eine Anregung von Dr. Andreas Stegbauer (UWG) erfolgreich, auf dem Geh- und Radweg westlich der Stadt entlang der B388 weitere SITZBÄNKE aufzustellen – ein Wunsch, der von Spaziergängern immer wieder geäußert worden war. Bis zum Herbst verzögern wird sich dagegen die STADTPLATZBEGRÜNUNG. Für das Setzen der Bäume wie auch die Bepflanzung der „Grünen Möbel“, die ja gerade das Klima am Stadtplatz verbessern und die Temperaturen senken sollen, sei es im Sommer zu heiß (!), so Bürgermeister Martin Biber.

Auf Beanstandung durch die Rechtsaufsicht musste die bereits beschlossene HAUSHALTSSATZUNG in Bezug auf nicht benötigte Kreditermächtigungen geändert werden. Der Beschluss erging einstimmig.

Ebenfalls ohne Gegenstimme beschlossen wurde die Festsetzung der KALKULATORISCHEN ZINSEN für das Haushaltsjahr 2026, die in die Berechnung der Gebühren für kostenrechnende städtische Einrichtungen einfließen. Die Sätze betragen jeweils 3 % für Abwasser und Friedhof sowie 1,5 % für die übrigen Bereiche.

Ebenso einstimmig erfolgte die Aufnahme der KINDERFEUERWEHREN in die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren. Die Beschlussvorlage bedurfte vorher nur kleiner redaktioneller Änderungen, worauf Klaus Kammergruber (UWG) hingewiesen hatte. Damit sind nun auch die Kinderfeuerwehren vom Versicherungsschutz erfasst.

Genauso einig war man sich auch über die AUFHEBUNG DER AUSBAUBEITRAGSSATZUNG. Diese lief ohnehin praktisch leer seit der weitgehenden Abschaffung der Ausbaubeiträge vor Jahren.

Nur Formsache sei die Entscheidung über die Aufnahme des REGENRÜCKHALTEBECKENS im Wohn- und Gewerbepark Nord in das Entwässerungssystem, so Bürgermeister Martin Biber. Auf Nachfrage von Dr. Andreas Stegbauer räumte er dann allerdings ein, dass dies bei Anliegern, die sich nicht mit der Stadt vorab auf eine Erschließungsbeitragspauschale geeinigt hatten, zu einer finanziellen Mehrbelastung führen kann. Eine Antwort auf die Frage von Christoph Lugeder, warum man erst jetzt die Entscheidung treffe, gab es nicht. Letztlich erging der Beschluss auch hier einstimmig.

Kontrovers wurde es bei der Frage der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der SCHILDMANNSBERGER STRASSE. Diese Maßnahme dient ausschließlich dazu, ein Einzelvorhaben östlich der bestehenden Bebauung, also im bisherigen Außenbereich zu ermöglichen, in der Sitzungsvorlage verbrämt als Fortführung der „wohnbaulichen Entwicklungen des o. g. Bereichs“. Dr. Andreas Stegbauer wies darauf hin, dass schon die letzte Erweiterung 2013/14 für ein seinerseits in den Außenbereich hineinragendes Einzelvorhaben von Kreisbauamt und Bezirksregierung äußerst kritisch gesehen worden war und die Stadt selbst sie als gerade noch vertretbar bezeichnet hatte, weil zugleich die westlich gelegene Splittersiedlung in den Planbereich einbezogen worden war. Nicht einmal dieses Vehikel stehe aber noch zur Verfügung, so der UWG-Fraktionssprecher. Das aktuelle, noch weiter in den Außenbereich hineinragende Vorhaben verstoße gegen den Grundsatzbeschluss „Innen vor außen“ und sei eine reine Gefälligkeitsplanung. Bürgermeister Martin Biber ging darauf nicht näher ein, sondern beschränkte sich auf einen vagen Verweis auf frühere, angeblich gleichgelagerte Fälle. Weitere Wortmeldungen dazu gab es nicht. Bei sieben Gegenstimmen aus den Fraktionen von UWG, Grünen und FWG wurde dann beschlossen, das Verfahren weiterzubetreiben.

Ebenfalls geändert werden soll der Flächennutzungsplan im Bereich TASCHNERHOF zwecks Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage. Bürgermeister Martin Biber teilte mit, es hätten sich neue Erkenntnisse ergeben; worin diese bestanden, wurde allerdings nicht so recht klar. Um die auf der betroffenen Fläche gepflanzten Nussbäume konnte es sich dabei eigentlich nicht handeln, weil diese Tatsache jedem bekannt sein musste, der sich mit der Sache beschäftigt hatte. Gleichwohl fand der damit begründete Antrag von Johannes Forstner (CSU) auf Vertagung eine deutliche Mehrheit.

Einstimmig beschlossen wurde dagegen die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich LANDSHUTER STRASSE/BAHNHOFSTRASSE zu einem Sondergebiet für Einzelhandel. Auf Frage von Christoph Lugeder (UWG) hieß es, dass dies Wohnungen in den Obergeschoßen nicht ausschließe. Mit dem Antragsteller sei man sich im Wesentlichen einig, so Bürgermeister Martin Biber auf Nachfrage von Dr. Andreas Stegbauer, das Bebauungsplanverfahren werde man parallel betreiben.