Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Mai 2021

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Sehr übersichtlich gestaltete sich die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Mai-Sitzung des Stadtrats. Themen wie der Kindergartenneubau, die Mobilfunkproblematik oder das Radfahrkonzept fanden sich darauf NICHT, dafür jedoch die Absegnung einer Gefälligkeitsplanung für ein privates Wohngrundstück sowie die Frage, ob die Bürgermeistergalerie nun mit einer Fotografie oder einem Ölgemälde fortgesetzt wird, was für die künftige Entwicklung Eggenfeldens sicher von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.

Es war ja auf gewisse Art beeindruckend ehrlich gewesen, was man dem Stadtrat erstmals vor einem Jahr als Begründung für die beabsichtigte Änderung des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IM BEREICH BRUCK vorgelegt hatte: „Herr E. M. hat Antrag auf Erweiterung des Baugebiets ‚Bruck‘ gestellt.“ Tatsächlich will, wie sich mittlerweile gezeigt hat, der Eigentümer des betreffenden, bisher als Landwirtschaftsfläche ausgewiesenen Grundstücks dort ausschließlich Einfamilienhäuser zur privaten Nutzung durch die eigene Familie errichten; Wohnraum für die Allgemeinheit soll nicht geschaffen werden. In der Rechtsprechung bezeichnet man ein solches Vorgehen, das keinerlei öffentlichem, sondern lediglich einem privaten Interesse dient, als Gefälligkeitsplanung, die gegen § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs verstößt. Wegen des hartnäckigen Widerstands der UWG in dieser Frage war die Beschlussfassung immer wieder hinausgeschoben worden, bis man schließlich auf die Idee kam, den Flächennutzungsplan auch an anderen Stellen im weiteren Umkreis zu ändern, um so die Gefälligkeitsplanung zu kaschieren. Diese sonstigen Änderungen sind für sich genommen durchaus zu begrüßen, die Stadt könnte sie aber ohne weiteres auch isoliert verwirklichen. Zum Ortstermin mit der Regierung von Niederbayern wurden dann wohlweislich die Fraktionssprecher nicht eingeladen, das Thema Gefälligkeitsplanung sprach man dort nicht an. Im Ergebnis wertet die Stadt nun landwirtschaftlichen Grund, den ein Privatmann entsprechend günstig erworben hatte, zu Bauland auf, was für den Eigentümer einen Planungsgewinn in der Größenordnung von 2000 % bedeutet, der vollständig bei ihm verbleibt. Wer ebenfalls über ein entsprechendes Grundstück verfügt, darf sich jetzt eingeladen fühlen, insoweit auf Gleichbehandlung zu pochen. Art. 161 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung übrigens scheint in Eggenfelden auch nicht zu gelten - er lautet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Für die Änderung des Flächennutzungsplans stimmten sodann außer dem Bürgermeister geschlossen auch CSU, FWG und SPD, dagegen UWG und Grüne.

2015 hatte der Stadtrat auf Vorschlag des damaligen Stadtoberhaupts Wolfgang Grubwinkler mit großer Mehrheit beschlossen, die BÜRGERMEISTERGALERIE im Rathaus mit Fotoporträts anstelle von Ölgemälden weiterzuführen. Neben einem zeitgemäßen Erscheinungsbild war damit vor allem eine Kostenersparnis von jeweils bis zu 3000 € bezweckt. Dem neuen Bürgermeister gefallen nun allerdings Ölgemälde doch besser, und etliche weitere Stadtratsmitglieder haben ihre Meinung gegenüber 2015 ebenfalls geändert, warum auch immer. Das Wort „Konsolidierung“ findet in der Regel ohnehin nur noch eine rituelle Erwähnung in den alljährlichen Haushaltsreden der Fraktionssprecher, manche wollen es bekanntlich nicht einmal mehr dort hören. Für die Aufhebung des Beschlusses von 2015 votierten also der neue Bürgermeister, CSU, SPD und Grüne, beibehalten wollte ihn die UWG, bei der FWG war man sich nicht einig. Wolfgang Grubwinkler wird somit entgegen seinem im Vorfeld nochmals ausdrücklich geäußerten Wunsch ebenfalls in Öl verewigt werden. Zumindest erhält nun wieder einmal ein hiesiger Maler einen Auftrag, übrigens derselbe wie immer.

Unter „Mitteilungen und Informationen“ konnte die Verwaltung mit einer Neuerung für Besucher des Rathauses aufwarten: Die erforderliche KONTAKTDATENERFASSUNG soll dort künftig auch über die Luca- oder die Corona-Warn-App möglich sein, selbstverständlich aber wie bisher ebenso in Papierform. Außerdem wurde noch zu der Anfrage der UWG in der letzten Sitzung bekanntgegeben, dass der kürzlich durch den benachbarten Investor abgerissene Teil der MAUER DES SCHLOSSPARKS wieder aufgebaut werden wird; auf nochmalige Nachfrage war dann auch zu erfahren, dass in der Tat die für den Abriss erforderliche Genehmigung nicht vorgelegen hatte.