Aus dem Stadtrat Eggenfelden - März 2023

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Wieder einmal recht kurz war die Tagesordnung der März-Sitzung des Stadtrats. Die STADTWERKE EGGENFELDEN GMBH (SWEG) legte ihren JAHRESABSCHLUSS vor, der v.a. aufgrund erhöhten Wasserverbrauchs und aufgeschobener Unterhaltsmaßnahmen einen Gewinn von 106.000 € über dem Planansatz ausweist. Der Überschuss wird zur Hälfte an die beiden Gesellschafter - Stadt und Bayernwerk - ausgeschüttet und im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss erging einstimmig, ebenso die Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder.

Das Ingenieurbüro Georg Kessler stellte die Planung für den Neubau des MISCHWASSERKANALS in Teilbereichen der SCHÖNAUER STRASSE und der BÜRGERWALDSTRASSE vor. Die Maßnahme ist erforderlich, weil der bestehende Kanal aufgrund unzureichender Rohrquerschnitte hydraulisch überlastet ist. Leerrohre für Glasfaserleitungen werden mitverlegt werden. Der Bau soll im Mai beginnen. Die betroffenen Straßen werden nach Möglichkeit einseitig befahrbar bleiben.

Die umstrittene Änderung des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IM BEREICH BRUCK/AXÖD war zwar schon vor fast zwei Jahren beschlossen worden (siehe den Bericht vom 11.5.2021), seitdem aber auf Eis gelegen. In der Zwischenzeit hatte sich auch bei den damaligen Befürwortern immerhin die Erkenntnis durchgesetzt, dass der vorgesehene „Lüftungsstreifen“ aus mehreren Gründen Unfug wäre. Bürgermeister Martin Biber entschuldigte sich zudem bei den Eigentümern der seinerzeit zu diesem Zweck überplanten Flächen dafür, dass er vorher nicht mit ihnen gesprochen hatte; CSU-Fraktionssprecher Wilfried Reinisch hielt dies allerdings für unnötig. Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Verfahren nun einzustellen und auch die künstliche Verknüpfung der Änderungen in den betroffenen Bereichen östlich und westlich der Straubinger Straße aufzuheben. Isoliert weiterverfolgt werden sollte die Erweiterung des Baugebiets Bruck, wo ein bekannter auswärtiger Unternehmer auf einem bisher als Landwirtschaftsfläche ausgewiesenen, in den Außenbereich hineinragenden Areal ein Einfamilienhaus ausschließlich zur privaten Nutzung errichten will. UWG-Fraktionssprecher Dr. Andreas Stegbauer legte dar, dass es sich bei der zu diesem Zweck vom Eigentümer beantragten Änderung des Flächennutzungsplans um eine reine Gefälligkeitsplanung handle, die gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoße und zudem dem Antragsteller einen Planungsgewinn in der Größenordnung von 2000 % beschere. Bürgermeister Martin Biber verwies demgegenüber auf ein Gespräch mit der Rechtsaufsicht, an dem allerdings die Fraktionssprecher nicht hatten teilnehmen dürfen. Wie der Sachverhalt dort dargestellt wurde, ist somit nicht bekannt, Schriftliches existiert entweder nicht oder wird nicht herausgegeben. Fürsprecher fand der Antragsteller auch bei CSU und FWG, wobei die betreffenden Wortmeldungen nicht unbedingt auf eine fundierte Kenntnis des Bauplanungsrechts hindeuteten. Lorenz Rabanter (parteilos) stellte darauf die Frage, wie der Stadtrat entscheiden würde, wenn „Lieschen Müller“ den Antrag gestellt hätte; man schaffe hier einen Präzedenzfall. Bei der von der UWG beantragten namentlichen Abstimmung votierte er dann ebenso wie UWG, SPD und Grüne - von denen allerdings nur eine anwesend war - gegen die Änderung des Flächennutzungsplans, CSU und FWG dafür. Die letzte und entscheidende Stimme kam von Bürgermeister Martin Biber, der sich erwartungsgemäß auf die Seite des Antragstellers schlug - Endstand 12:10 für die Änderung.

Nach einem quälend langen Vorlauf konnte endlich der HAUSHALTSPLAN 2023 verabschiedet werden. Die Eckdaten sind in Ordnung: Die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt wird erreicht und der Schuldenstand sinkt sogar leicht. Die Annahme erfolgte daher einstimmig. Desaströs ist allerdings der FINANZPLAN für die drei folgenden Jahre. Die Mindestzuführung wird nie erreicht, es werden sogar Kredite erforderlich sein, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Das Problem wurde allseits gesehen, war aber für niemanden außer der UWG-Fraktion (Haushaltsrede des Sprechers demnächst hier) ein Grund, diesen Finanzplan abzulehnen.

Unter „Wünsche und Anregungen“ wies Lorenz Rabanter auf den verkehrsgefährdenden großen Helligkeitsunterschied für RADFAHRER beim Verlassen von Straßenunterführungen hin, der durch einfache Maßnahmen abgemildert werden könne. Helmut Gabriel (UWG) kritisierte den Zustand der Pflasterung an mehreren Stellen am oberen und am unteren Stadtplatz. Dr. Andreas Stegbauer machte ergänzend noch auf die Löcher im anschließenden Teilstück der Öttinger Straße aufmerksam.